Todesfall zu Hause –
was tun?

Firmenlogo

GL SG GR 

 

Hinweis

Je nach regionalen Eigenheiten, Sterbeort und Umstand kann das Vorgehen variieren.

 

o

Arzt benachrichtigen. Er erstellt die notwendige Todesbescheinigung.

(Hinweis: Bei unklarer Todesursache wird der Arzt zusätzlich das Untersuchungsamt und die Polizei beiziehen.)

o

Spitex oder Bestatter benachrichtigen. Sie richten den Verstorbenen für die Bestattung her.

(Hinweis: Unsererseits sind wir froh, wenn wir in den ersten Stunden aufgeboten werden, solange die natürlicherweise einsetzende Totenstarre noch nicht zu ausgeprägt ist.)

 

FRAGE:

Wie soll der Verstorbene eingekleidet werden?

 

Der Bestatter berät Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung ...

 

FRAGE:

Erdbestattung oder Kremation?

Soll bei einer Kremation die Einäscherung vorgängig erfolgen oder wünschen Sie eine Abdankungsfeier mit dem Sarg (mit späterer Beisetzung der Urne)?

 

... bettet den Verstorbenen in den Sarg ...

 

FRAGE:

Welches Modell entspricht am ehesten der Gesinnung oder den Hobbies/Leidenschaften des Verstorbenen?

 

... und führt ihn zum Friedhof, zur Aufbahrungshalle oder ins Krematorium.

 

FRAGE:

In welchem Rahmen möchten Sie die Zeit des Abschieds vom Verstorbenen nutzen?

 

Zudem ist er Ihnen behilflich bei der Formulierung der Todesanzeige für die Veröffentlichung in der Tageszeitung und druckt/organisiert auch Leidzirkulare für den Versand.

 

FRAGE:

Welche Formulierung drückt die Lebensweise des Verstorbenen oder mein Empfinden am Treffendsten aus?

o

Pfarrer oder Seelsorger benachrichtigen, wenn Sie wünschen, dass er zu Ihnen kommt, solange der Verstorbene noch zu Hause ist.

o

Beisetzungsdatum und -zeit zusammen mit dem Pfarrer/Trauerredner festlegen und durch das Bestattungsamt des Beisetzungsortes bestätigen lassen. Dies kann am Wochenende auch telefonisch erfolgen.

(Hinweis: Alle Personen, die Sie frühzeitig vom Todesfall in Kenntnis setzen, fragen Sie bestimmt nach diesem Termin. Beachten Sie, dass eine Erdbestattung oder eine Kremation frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt erfolgen darf. Bis Sie über die Urne verfügen können, sind nochmals etwa 1½ Tage einzurechnen.)

o

Bestattungsamt des Wohn-/Sterbeortes benachrichtigen (spätestens innerhalb zweier Arbeitstage). Dieses erstellt die Bestattungsbewilligung. Todesbescheinigung und Familienbüchlein (Niederlassungsbewilligung/Ausländerpass) mitbringen.

o

Bestattungsamt des Wohn-/Beisetzungsortes benachrichtigen. Es organisiert die Tätigkeiten auf dem Friedhof.

o

Bestattung organisieren. Dazu gehören der Blumenschmuck, die (kirchliche) Beisetzungsfeier, die musikalische Begleitung, das Leidessen, usw.

Die obigen Ausführungen gelten selbstverständlich auch für weibliche Verstorbene.

 

Hinweis

Bei organisatorischen und administrativen Aufgaben helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

 

 

          Todesfall im Heim oder Spital

       Aussergewöhnlicher Todesfall

    Seitenanfang

  Fenster schliessen

©  Ackermann Bestattungen
     Bestatter mit eidg. Fachausweis
     Sargans SG
     Glarus GL  •  Heiligkreuz SG  •  Malans GR  •  Küblis GR

     0844 0844 01  •  Tag und Nacht

     Letzte Überarbeitung am 18. August 2019

Valid HTML 4.01 Transitional

Valid CSS